Ihr unabhängiger Gutachtenservice für KFZ- Schäden und Bewertungen in Ingelheim, Mainz und Umgebung

GS-Gutachten
KFZ-Sachverständigenbüro Schüler

An der Bachwiese 12

55263 Ingelheim am Rhein

Ortsteil Wackernheim

Wir beraten Sie gerne!



Unfallgutachten zur Ermittlung und Regulierung Ihres Schadens

Überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall! Wir informieren Sie richtig! Keinerlei Kosten für Sie als Unfallgeschädigter! Wir kommen zu Ihnen, wo immer Ihr Fahrzeug steht! Einfach und bequem - direkte Abrechnung mit der Versicherung Ihres Unfallgegners!



Warum sollte ich ein Unfallgutachten erstellen lassen?

Beurteilung ihrer Ansprüche. Beweissicherung / Festlegen der Eckdaten zur Schadensregulierung

Durch einen Unfall wurde Ihr Fahrzeug bzw. Ihr Eigentum beschädigt. Ein Gutachten dient einerseits zur Beweissicherung, zum anderen werden im Zuge der Begutachtung der Schadenumfang, die Schadenhöhe, der geeignete Reparaturweg, die Wertminderung, die Reparaturwürdigkeit und die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges ermittelt bzw. beurteilt.

Erst nach dem Ergebnis der Begutachtung und reiflicher Überlegung sollte man Dispositionen bezüglich der Reparatur, einer Ersatzbeschaffung oder anderer Vorgehensweisen treffen.


Die Versicherung ist Ihr Gegner!

Die Versicherung ist ein kaufmännisches Unternehmen, das so wenig bezahlt wie möglich. Mit gezieltem Schadenmanagement versucht die gegnerische Versicherung die Schadenregulierung zu steuern und somit auf Ihre gesetzlichen Ansprüche einzuwirken. Über Call-Center werden dem Geschädigten Servicepakete angeboten, die jedoch allein dem Zweck der Kosteneinsparung bzw. der Gewinnmaximierung dienen.

Lassen Sie sich Ihre Ansprüche nicht durch Ihren Gegner zusammenstellen!

Lassen Sie sich Ihren Schaden nicht von Ihrem Gegner bewerten!

Lassen Sie sich von Ihrem Gegner keine Anweisungen erteilen!



Keine Kosten für Sie als Unfallgeschädigte:r

Bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall wurde Ihnen ein Schaden zugefügt. Laut Gesetz ist der Verursacher zum Schadenersatz in Höhe des Wiederherstellungsaufwandes verpflichtet. Ihre berechtigten Ansprüche stellen Sie an die Versicherung des Unfallverursachers. Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 823 sind die Schadenersatzpflicht sowie die Art und der Umfang des Schadenersatzes BGB § 249 klar festgelegt. Das gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, die eigenen Ansprüche von einer neutralen Person bewerten zu lassen, um diese dann beim Unfallgegner bzw. bei dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.


UNSICHTBARE SCHÄDEN AUFDECKEN

Die Stoßfänger moderner Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen zum Schutz von Personen aus extrem elastischem Material und formen sich oft trotz erheblicher Krafteinwirkung nach dem Aufprall in ihre ursprüngliche Position zurück, so dass für den Laien keine größeren Schäden zu erkennen sind. Der Schadenumfang ist häufig erst nach Demontage von Stoßfängern und Verkleidungen festzustellen.